Ein gemütliches Zuhause braucht Wärme und Sicherheit. Mit LEW Wärmestrom bieten wir Ihnen eine günstigere Alternative zu Ihrem normalen Haushaltsstrom über den Ihre Nachtspeicherheizung, Ihre Wärmepumpe oder Ihr Wärmeerzeuger in Niedrigenergiegebäuden abgerechnet werden kann. Einfach Postleitzahl im Tarif-Finder eingeben und mit Klick auf "Verfügbarkeit prüfen" prüfen, ob wir Sie an Ihrem Wohnort mit Wärmestrom beliefern können. Nach erfolgreicher Prüfung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihren häuslichen Voraussetzungen. Entdecken Sie jetzt die vielfältigen Vorteile von LEW Wärmestrom und prüfen Sie, ob Sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Hinweis zur Strompreisbremse ab 01.03.2023
Die Strompreisbremse wurde zum 01.03.2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 01.01.2023.
Aufgrund der gestiegenen Energiekosten möchte die Bundesregierung die Letztverbraucher mit der Strompreisbremse entlasten, hat diese aber zunächst bis zum Jahresende 2023 begrenzt. Nach dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) zahlen Sie für die Dauer der Strompreisbremse für 80 % Ihres prognostizierten Verbrauchs (bis zu 30.000 kWh/Jahr) 40 Ct/kWh brutto bzw. für 70 % Ihres prognostizierten Verbrauchs (über 30.000 kWh/Jahr) 13 Ct/kWh netto. Für den darüberliegenden Verbrauch ist jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu zahlen. Die Entlastung berücksichtigen wir ab März 2023 in Ihren Abschlägen. Für die Monate Januar und Februar erhalten Sie eine rückwirkende Entlastung. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert. Besuchen Sie für weitere Informationen sowie Tipps zum Energiesparen lew.de/marktlage