Mit Beginn der Corona-Pandemie mussten viele Menschen ihr Alltags- und Freizeitverhalten anpassen. Durch die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Homeoffice sowie durch Homeschooling kamen elektrische Geräten wie Computer, Bildschirme und Lampen häufiger und länger zum Einsatz.
Auch wurde zuhause mehr gekocht als sonst, da Kantinen im Büro oder in der Schule geschlossen hatten. Zusätzlich wurden durch die Umstellung in der Kinderbetreuung Fernseher, Computer oder Stereoanlagen mehr genutzt als gewöhnlich. All das führt zu einem erhöhten Stromverbrauch und damit möglicherweise zu einer höheren Stromrechnung.
Der Gesetzgeber hat Maßnahmen erlassen, um Verbraucher zu entlasten - etwa mit der reduzierten Umsatzsteuer. Die abgesenkte Umsatzsteuer von 16 Prozent geben wir für den betreffenden Zeitraum (01.07.2020 bis 31.12.2020) über unsere Jahresverbrauchsabrechnung an Sie als Kunden weiter.
Außerdem bieten wir bei LEW verschiedene, attraktive Produkte an, die auf die verschiedenen Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Vielleicht lassen sich Ihre Stromkosten durch einen Wechsel zu einem anderen Produkt optimieren. Vergleichen Sie jetzt unsere Angebote mit dem Stromrechner.
Als Kunde bezahlen Sie regelmäßig einen festgelegten Betrag an Ihren Energieversorger. Diesen Betrag nennt man Abschlag oder Abschlagszahlung. Hierbei handelt es sich um eine Anzahlung für den Strom- und Gasverbrauch. Einmal pro Jahr prüft LEW, wie viel Geld Sie einbezahlt und wie viel Strom oder Gas Sie tatsächlich verbraucht haben.
Waren Ihre Zahlungen an LEW zu hoch, wird der überschüssige Betrag als Gutschrift für Sie verbucht. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Ideal ist es daher, den Abschlag möglichst genau an den tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.