Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, die Stromkosten zu senken. Der Arbeitspreis für Letztverbraucher mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr wird daher bei 40 ct/kWh (brutto) gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden.
Für Letztverbraucher mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 ct/kWh (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wir befinden uns derzeit in einer energiewirtschaftlich außerordentlich schwierigen Zeit. Die aktuelle Lage auf dem Energiemarkt ist eine historische Ausnahmesituation, die es in dieser Form bisher noch nicht gegeben hat. An den Großhandelsmärkten haben sich die Beschaffungspreise für Energie vervielfacht. Dies wirkt sich auch auf die Preise für die Strom- und Gasprodukte für Verbraucher aus.
Auf der folgenden Seite geben wir Ihnen einen Überblick über Hintergründe, beantworten häufig gestellte Fragen und haben auch konkrete Tipps zum Energiesparen zusammengestellt.