Beim Kauf eines Elektro- oder Hybridautos bis zum 31.12.2022 gewähren Autohersteller und Bund gemeinsam die sogenannte Innovationsprämie, die den bisherigen Umweltbonus ergänzt. Doch was bedeutet das? Zunächst gewährt der Bund bei Kauf des Fahrzeugs einen Rabatt von bis zu 6.000 € für ein E-Auto und von bis zu 4.500 € für Hybridfahrzeuge. Zusätzlich erhalten Sie vom Fahrzeughersteller einen weiteren Bonus von bis zu 3.000 €. Je nach Fahrzeug kommen Sie damit auf eine Förderung von 6.750 € bis 9.000 €. Neben Neuwagen kann der Umweltbonus auch für junge Gebrauchtwagen mit einer Erstzulassung nach dem 04. November 2019 (Zweitzulassung ab dem 04. Juni 2022) beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass seit Beginn des Jahres 2022 nur noch Hybridfahrzeuge gefördert werden, die maximal 50 Gramm CO² pro Kilometer ausstoßen und eine rein elektrische Mindestreichweite von 60km haben! Ab 2025 liegt die rein elektrische Mindestreichweite für Hybridfahrzeuge bei 80 km.
Neben dem Kauf können Sie eine Innovationsprämie auch beim Leasing erhalten. Hierbei ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer.
Schon gewusst? Die Innovationsprämie kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden.
Detaillierte Infos zur Innovationsprämie finden Sie auf der Website der BAFA. Dort können Sie prüfen, ob ihr Wunschauto förderfähig ist und den Antrag stellen.