Beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2023 gewähren Autohersteller und Bund gemeinsam die sogenannte Innovationsprämie, die den bisherigen Umweltbonus ergänzt. Doch was bedeutet das? Zunächst gewährt der Bund bei Kauf des Fahrzeugs in Abhängigkeit des Nettolistenpreises des Fahrzeugs eine Förderung von bis zu 4.500 € für ein E-Auto. Zusätzlich erhalten Sie vom Fahrzeughersteller einen weiteren Bonus in Höhe von 50 % der Bundesförderung von bis zu 2.250 €. Je nach Fahrzeug kommen Sie beim Kauf damit auf eine Förderung von 4.500 € bis 6.750 €. Gut zu wissen: Ab 01.09.2023 gilt der Umweltbonus sowie die Innovationsprämie nur noch für Privatpersonen.
Hinweis: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro erhalten keine Förderung. Ab 01.01.2024 gilt die Förderung nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 Euro. Neben Neuwagen kann der Umweltbonus auch für junge Gebrauchtwagen beantragt werden, solange die Voraussetzungen der Förderung erfüllt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 Hybridfahrzeuge nicht mehr gefördert werden.
Neben dem Kauf können Sie eine Innovationsprämie auch beim Leasing erhalten. Hierbei ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer.
Schon gewusst? Die Innovationsprämie kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Detaillierte Infos zur Innovationsprämie finden Sie auf der Website der BAFA. Dort können Sie prüfen, ob ihr Wunschauto förderfähig ist und den Antrag stellen.