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      Förderung für Elektroautos

      Förderinitiativen entdecken und bares Geld sparen

      Förderung für Elektroautos
      Förderung für Elektroautos

      Bund und Länder unterstützen den Ausbau der Elektromobilität durch verschiedene Förderungen. Informieren Sie sich hier, wie auch Sie von den Förderungen profitieren und günstiger in die Elektromobilität einsteigen können.

      Bitte beachten Sie: Wir bemühen uns die Informationen als Service für Sie aktuell zu halten. Im Zweifelsfall gelten ausschließlich die Angaben der Behörden auf deren offiziellen Webseiten. 

      Förderungen von Elektroautos für jedermann

      Piktogramm Blatt

      Umweltbonus & Innovationsprämie für Ihr Elektroauto

      Beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs ab dem 01.01.2023 gewähren Autohersteller und Bund gemeinsam die sogenannte Innovationsprämie, die den bisherigen Umweltbonus ergänzt. Doch was bedeutet das? Zunächst gewährt der Bund bei Kauf des Fahrzeugs in Abhängigkeit des Nettolistenpreises des Fahrzeugs eine Förderung von bis zu 4.500 € für ein E-Auto. Zusätzlich erhalten Sie vom Fahrzeughersteller einen weiteren Bonus in Höhe von 50 % der Bundesförderung von bis zu 2.250 €. 

      Hinweis: Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 65.000 Euro erhalten keine Förderung. Ab 01.01.2024 gilt die Förderung nur noch für Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 Euro. Neben Neuwagen kann der Umweltbonus auch für junge Gebrauchtwagen beantragt werden, solange die Voraussetzungen der Förderung erfüllt werden. Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2023 Hybridfahrzeuge nicht mehr gefördert werden.

      Neben dem Kauf können Sie eine Innovationsprämie auch beim Leasing erhalten. Hierbei ist die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer.

      Schon gewusst? Die Innovationsprämie kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Detaillierte Infos zur Innovationsprämie finden Sie auf der Website der BAFA. Dort können Sie prüfen, ob ihr Wunschauto förderfähig ist und den Antrag stellen.

      Piktogramm Dollar

      Steuervorteile für Ihr Elektroauto

      Wenn Sie ein reines Elektrofahrzeug fahren, wird Ihnen die KFZ-Steuer bei Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 für bis zu 10 Jahre erlassen; maximal bis zum 31. Dezember 2030 (Hybridfahrzeuge und Range-Extender-Fahrzeuge sind von der Steuerbefreiung ausgenommen). Hierfür müssen Sie nichts unternehmen. Die Daten sind bei der Zulassungsbehörde hinterlegt und die Steuererleichterung tritt automatisch in Kraft. Sollten Sie sich für ein gebrauchtes Elektroauto entscheiden, können Sie ebenfalls von der Steuererleichterung für den noch verbleibenden Zeitraum profitieren. Auch nach Ablauf der 10 steuerfreien Jahre sparen Sie weiterhin bei der KFZ-Steuer. Denn Sie erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent.

      Schon gewusst? Wenn Sie Ihr Fahrzeug vollständig auf ein reines E-Fahrzeug umrüsten, erhalten Sie ebenfalls eine Befreiung der KFZ-Steuer. 

      Mehr Informationen zur Steuerbehandlung von Elektrofahrzeugen finden Sie direkt hier. 

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