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      Meldung für Wärmepumpen-Kunden

      Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage grundsätzlich auf null. Die Vorschrift darf jedoch erst nach behilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gemäß § 68 EnFG angewendet werden. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend. Wann die Genehmigung der EU-Kommission vorliegt, ist aktuell nicht abzusehen. Erst nach Genehmigung können wir die Umlagensenkung entsprechend an Sie weitergeben, sofern die Bestätigung über die Gewährung der Umlagensenkung durch den zuständigen Netzbetreiber vorliegt.

      Das bedeutet: Für berechtigte Wärmepumpen-Kunden werden die KWKG- und die Offshore-Umlage grundsätzlich auf null gesetzt. Um Ihren Anspruch auf Strompreissenkung nach erteilter Genehmigung prüfen zu können, können Sie bereits jetzt folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken.

      Gut zu wissen

      Nachdem die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist, werden wir Ihren Anspruch auf Strompreissenkung prüfen.

      Bitte beachten Sie: Die Meldung durch Sie hat unverzüglich zu erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Meldung durch uns beim zur Erhebung der Umlagen berechtigten Netzbetreiber darüber hinaus Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Details zu den Mitteilungspflichten sowie den Rechtsfolgen bei Nichteinhalten finden Sie im EnFG (u.a. in § 52 und § 53). Die unverzügliche Mitteilungspflicht durch Sie an uns besteht trotz noch fehlender beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission.

      Für die Weitergabe der Strompreissenkung benötigen wir folgende Angaben des Vertragsinhabers:


      Ihre häufigsten Fragen