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Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Meldung für Wärmepumpen-Kunden

      Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage grundsätzlich auf null. Die Vorschrift darf jedoch erst nach behilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gemäß § 68 EnFG angewendet werden. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend. Erst nach Genehmigung können wir die Umlagensenkung entsprechend an Sie weitergeben.

      Das bedeutet: Für berechtigte Wärmepumpen-Kunden werden die KWKG- und die Offshore-Umlage grundsätzlich auf null gesetzt. Um Ihren Anspruch auf Strompreissenkung nach erteilter Genehmigung prüfen zu können, können Sie bereits jetzt folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken.

      Gut zu wissen

      Nachdem die Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgt ist, werden wir Ihren Anspruch auf Strompreissenkung prüfen.

      Für die Weitergabe der Strompreissenkung benötigen wir folgende Angaben des Vertragsinhabers:


      Ihre häufigsten Fragen