Die Strompreissenkung gilt speziell für elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden sind.
Ab dem 01. Januar 2023 verringern sich für Wärmepumpen-Kunden mit einem eigenen Zählpunkt gemäß § 22 EnFG die KWKG-Umlage und die Offshore-Umlage auf null.
Das bedeutet: Für berechtigte Wärmepumpen-Kunden werden die KWKG- und die Offshore-Umlage auf null gesetzt. Um Ihren Anspruch auf Strompreissenkung prüfen zu können, müssen Sie folgendes Formular vollständig ausfüllen und abschicken.