Der Begriff "Post-EEG" umfasst alle Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach Auslauf (post) der EEG-Förderung weiter betrieben werden. Zukünftig wird also zwischen zwei Anlagenarten unterschieden: Post-EEG-Anlagen und Solaranlagen, die noch eine Förderung nach EEG erhalten.
Hinweis: Die Post-EEG-Anlagen sind zwar weiterhin Solaranlagen im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), erhalten aber keine EEG-Förderung mehr. Denn die EEG-Förderung läuft nach 20 Jahren aus.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist geregelt, dass dem Betreiber einer Solaranlage für 20 Jahre eine gesetzlich festgeschriebene Einspeisevergütung garantiert wird. Sie, als Anlagenbetreiber, stehen nun vor der Entscheidung was mit Ihrer Solaranlage nach Auslauf der EEG-Förderung geschehen soll. Denn sollten Sie Ihre Anlage vor dem Jahr 2001 in Betrieb genommen haben, lief diese zum 31. Dezember 2020 aus.