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      10. Dezember 2019, LEW Verteilnetz GmbH

      Steuerbares Haus entlastet Stromnetz

       

      Netzbetreiber können Lastspitzen kappen

      Nutzeroberfläche steuerbares Haus
      Das Pilotprojekt ,steuerbares Haus‘ zeigt, dass ein ganzer Privathaushalt so gesteuert werden kann, dass er für den Netzbetreiber als flexibler Verbraucher zur Verfügung steht. (Quelle: Jonas Ziegler / LEW)

      Weil die Stromerzeugung aus Sonne und Wind schwankt, ist die Flexibilisierung des Stromverbrauchs eine der großen Herausforderungen der Energiewende. Der regionale Netzbetreiber LEW Verteilnetz GmbH (LVN) und der Anbieter von Energielösungen Viessmann haben nun im gemeinsamen Pilotprojekt ,steuerbares Haus‘ unter Beweis gestellt, dass ein ganzer Privathaushalt so gesteuert werden kann, dass er für den Netzbetreiber als flexibler Verbraucher zur Verfügung steht. Durch eine vorübergehende Reduzierung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz kann der Netzbetreiber Verbrauchsspitzen gezielt kappen. Das könnte dazu beitragen, verbrauchsgetriebenen Netzausbau in der Niederspannung zu begrenzen. Auch für das netzdienliche Laden von Elektroautos bietet das Konzept einen Ansatz.

      Bestehende Regelung des EnWG genutzt

      Die Projektpartner haben dafür die bestehende Regelung in §14a des Energiewirtschaftsgesetzes genutzt: Demnach können Netzkunden von einem reduzierten Netzentgelt profitieren, wenn sie über einen gewissen Zeitraum bestimmte Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuern lassen. Bisher wird diese Bestimmung vor allem auf elektrische Heizsystem wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sowie auf Ladesäulen für Elektroautos angewendet. Im Pilotprojekt wurde nun ein ganzer Privathaushalt zum steuerbaren Verbraucher im Sinne des EnWG.

      Batteriespeicher deckt Stromverbrauch bei reduziertem Bezug

      In dem Pilothaushalt kommt ein Batteriespeicher von Viessmann zum Einsatz, der von einer bestehende Photovoltaikanlage gespeist wird. Er versorgt den Haushalt mit Strom in der Zeit, in denen der Netzbetreiber eine Reduzierung des Strombezugs aus dem Netz vorgibt. Empfangen wird das Signal über Fernsteuerung des Netzbetreibers, wie sie auch beim Leistungsmanagement bei EEG-Anlagen zum Einsatz kommt. Im Haushalt setzte ein Home Energy Management System (HEMS) – die Absenkung des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz um: Der übrige Strombedarf des Haushalts wird dann entsprechend durch PV-Anlage und Batteriespeicher gedeckt. Gemäß den bestehenden Regelungen für elektrische Heizsysteme wurde der Bezug aus dem öffentlichen Stromnetz bis zu vier Mal täglich bis zu einer Dauer von jeweils maximal zwei Stunden gesteuert. Die erste Feldphase des Projekts lief über einen Zeitraum von fünf Monaten.

      „Gemeinsam mit Viessmann ist es uns nach einer Einschwingphase gelungen, in jedem Testlauf den Haushalt nach den vorgegebenen Signalen zu steuern. Das war unsere selbst gelegte Messlatte für eine erfolgreiche Umsetzung unseres Konzepts“, berichtet LVN-Projektleiter Ulrich Haselbeck.

      „Stromspeicher sind ein wichtiger Baustein des nachhaltigen Energiesystems“, sagt Stefan Eitzenhöfer von Viessmann. „Kunden können den Verbrauch selbst erzeugten Stroms deutlich optimieren. Und Projekte wie das ,steuerbare Haus‘ zeigen, wie diese Speicher auch dazu beitragen das vorhandene Stromnetz zu entlasten.“

      Mit dem ‚steuerbaren Haus‘ wird nun ein ganzer Privathaushalt netzdienlich steuerbar. Netzkunden profitieren im Gegenzug dafür von einem deutlich reduzierten Netzentgelt. Dem Netzbetreiber stehen wiederum Flexibiliäten zur Verfügung, die bei verbrauchsbedingten Engpässen im Netz flexibel genutzt werden könnten.

      LVN-Netz bietet Haushalten Regelung ab 2020 an

      „Wir haben das LVN-Netz gut für die Energiezukunft und für neue Herausforderungen wie die Elektromobilität aufgestellt“, sagt Dr. Georg Kerber, der das Projekt bei LVN netztechnisch betreut hat. „Gleichwohl sollten wir für die Zukunft alle Möglichkeiten erschließen, um die bestehende Infrastruktur so effizient wie nur möglich zu nutzen. Dazu gehört unserer Meinung auch, dass Batteriesysteme auch so genutzt werden, dass ein Haushalt ohne Komforteinbußen netzdienlich gesteuert werden kann. Mit dem ,steuerbaren Haus‘ haben wir einen großen Schritt in diese Richtung gemacht und können mit der Umsetzung starten.“

      Im LVN-Netzgebiet soll im kommenden Jahr die bisher nur für konventionelle steuerbare Verbrauchseinrichtungen geltende Regelung des §14a des EnWG auf ganze Einfamilienhäuser ausgeweitet werden.

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