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      Hauptversammlung der Lechwerke AG über das Geschäftsjahr 2015 am 11. Mai 2016

      Informationen zur Hauptversammlung

      Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

      Eventuelle Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung, die bis zum Ablauf des 16. April 2016, 24:00 Uhr MESZ, eingehen, werden an dieser Stelle veröffentlicht.

      Sofern bis zum Ablauf des 26. April 2016, 24:00 Uhr MESZ, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern eingehen, werden diese ebenfalls hier veröffentlicht.

      Eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung zu Ergänzungsverlangen, Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen wird ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.


      Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1

      Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

       

      Jahresabschluss der Lechwerke AG über das Geschäftsjahr 2015

      Aufstellung des Anteilsbesitzes der Lechwerke AG gemäß §§ 285 Nr. 11 und 313 Absatz 2 Nr. 1 - 4 und Absatz 3 HGB (Stand: 31. Dezember 2015)



      Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.

      Aktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

       

      Informationen zur Teilnahme und zur Stimmrechtsvertretung

      Vollmachten und Weisungen



      Abstimmungsergebnisse 2016 (Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2015 am 11. Mai 2016)

      Beschlussfassung Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien Anteil des hierdurch vertretenen Grundkapitals in % Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ja-Anteil in %
      TOP 2
      Verwendung des Bilanzgewinns
      34.487.722 97,30 34.487.722 0 100,00
      TOP 3
      Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
      34.657.531 97,78 34.484.551 172.980 99,50
      TOP 4
      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
      34.660.531 97,79 34.361.951 298.580 99,14
      TOP 5
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
      34.659.531 97,78 34.361.852 297.679 99,14
      TOP 6a
      Änderung von § 2 der Satzung (Unternehmensgegenstand)
      34.660.530 97,79 34.659.310 1.220 99,99
      TOP 6b
      Änderung von § 12 de Satzung (Aufsichtsratsvergütung)
      34.660.530 97,79 34.656.200 4.330 99,99
      TOP 6c
      Änderung von § 18 der Satzung (Niederschrift)
      34.659.480 97,78 34.659.250 230 99,99
      TOP 6d
      N Änderung von § 21 der Satzung (Geschäftsjahr)
      34.659.530 97,78 34.659.310 220 99,99

      Dividendenbekanntmachung 2016 für das Geschäftsjahr 2015

      ISIN   DE 0006458003

      Die ordentliche Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 eine Dividende von € 2,60 je Stückaktie auszuschütten.

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 12. Mai 2016 über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

      Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. 

      Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis 31. Dezember 2020 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53225 Bonn, eingegangen sein. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.


      Augsburg, im Mai 2017

      Lechwerke AG

      Der Vorstand