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      Ordentliche Hauptversammlung 2021 der Lechwerke AG

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG findet am 12. Mai 2021, ab 10:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

      Die Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte live im Internet über ein elektronisches System (HV-Portal) übertragen. Den Link zum HV-Portal finden Sie nachstehend.

      Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

      Weitere Informationen zur Teilnahme und zur Stimmrechtsausübung finden Sie auch nachstehend unter „Hinweise für Aktionäre“.

      HV-Portal für die virtuelle Hauptversammlung 2021 der Lechwerke AG

      Einladung zur Hauptversammlung

      Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

      An dieser Stelle werden eventuelle mitteilungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und ggf. Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

      Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1

      Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für die Lechwerke AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 

      Geschäftsbericht 2020 der Lechwerke AG inkl. Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2020, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

      Aufstellung des Anteilsbesitzes der Lechwerke AG gemäß §§ 285 Nr. 11 und 313 Absatz 2 Nr. 1 - 4 und Absatz 3 HGB (Stand: 31. Dezember 2020)

      Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.

      Abstimmungsergebnisse 2021 (Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2020 am 12. Mai 2021)

      Beschlussfassung Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien Anteil des hierdurch vertretenen Grundkapitals in % Ja-Stimmen Nein-Stimmen Ja-Anteil in %
      TOP 2
      Verwendung des Bilanzgewinns
      34.423.779 97,12 34.423.655 124 99,9996
      TOP 3
      Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
      34.423.629 97,12 34.387.984 35.645 99,8965
      TOP 4
      Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
      34.417.529 97,10 34.251.321 166.208 99,5171
      TOP 5
      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
      34.423.431 97,12 34.290.550 132.881 99,6140

      Dividendenbekanntmachung 2021 für das Geschäftsjahr 2020

      ISIN   DE0006458003

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 12. Mai 2021 hat beschlossen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 eine Dividende von € 2,80 je Stückaktie auszuschütten.

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main,

       

      am 18. Mai 2021

       

      über die Depotbanken unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (gesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

      Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

      Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis 31. Dezember 2025 beim Bundeszentralamt für Steuern, D-53225 Bonn, eingegangen sein. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren. Ausländischen Aktionären wird empfohlen, sich wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.


      Augsburg, im Mai 2021

      Lechwerke AG

      Der Vorstand