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Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG findet am 25. Mai 2023, ab 10:00 Uhr, im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, statt.
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Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG findet am 25. Mai 2023, ab 10:00 Uhr, im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, statt.
Einladung zur Hauptversammlung
Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge
An dieser Stelle werden eventuelle mitteilungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und ggf. Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.
Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1
Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für die Lechwerke AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.
Hinweise für Aktionäre:
Informationen nach § 125 AktG, Art. 4 Abs. 1 und Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (freiwillige Angabe)
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.
Charts und Reden des Vorstands
Abstimmungsergebnisse 2023 (Hauptversammlung 2023 über das Geschäftsjahr 2022 am 25. Mai 2023)
Beschlussfassung | Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien | Anteil des hierdurch vertretenen Grundkapitals in % | Ja-Stimmen | Ja-Anteil in % | Nein-Stimmen | Nein-Anteil in % | Beschlussvorschlag |
---|---|---|---|---|---|---|---|
TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns | 34.337.185 | 96,88 % | 34.281.910 | 99,84 % | 55.275 | 0,16 | angenommen |
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
34.287.443 | 96,74 % | 34.287.342 | 99,99 % | 101 | 0,01 | angenommen |
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 |
34.337.037 | 96,88 % | 34.154.361 | 99,47 % | 182.676 | 0,53 | angenommen |
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 | 34.337.076 | 96,88 % | 34.148.490 | 99,45 % | 188.586 | 0,55 | angenommen |
TOP 6 Änderung von § 14 und § 17 der Satzung der Gesellschaft |
34.337.148 | 96,88 % | 34.145.594 | 99,44 % | 191.554 | 0,56 | angenommen |
Bekanntmachung Gewinnverwendungsbeschluss und Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG
ISIN DE0006458003
Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 25. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von € 99.290.892,68 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von € 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: also in Höhe von insgesamt € 99.244.992,00. Vortrag auf neue Rechnung: in Höhe von € 45.900,68.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 31. Mai 2023 über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.
Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren.
Die obigen, allgemeinen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.
Augsburg, im Mai 2023
Lechwerke AG
Der Vorstand
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