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Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes in 2016 gilt für zahlreiche KWK-Anlagenbetreiber die Direktvermarktungspflicht. Genau hierfür bietet Ihnen die LEW passgenaue Vermarktungskonzepte an. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich nicht nur die technischen Gegebenheiten Ihrer Erzeugungsanlage, sondern beispielsweise auch bestehende Wärmelieferungsverpflichtungen oder Eigenverbrauchs- und Fremdlieferungskonzepte.
Übrigens: Auch Bestandsanlagen, die keine KWK-Förderung mehr erhalten, können die Direktvermarktung mit LEW ganz einfach realisieren.