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      Förderprogramme für Erneuerbare Energien

      So lohnt sich das Aufrüsten

      Förderprogramme für Erneuerbare Energien
      Förderprogramme für Erneuerbare Energien

      Profitieren Sie von Förderprogrammen

      Die Stromerzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien wird durch staatliche Programme nicht nur bei Unternehmen und Kommunen gefördert, sondern auch private Haushalte können verschiedene Förderprogramme für den Bau und die Sanierung des Eigenheims nutzen. Bei der Anschaffung einer PV-Anlage oder einer Wärmepumpe beispielsweise kann es sich lohnen, einen Blick auf die unterschiedlichen Förderprogramme zu werfen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten vor: EEG-Förderung sowie die KfW-Förderung.

       

      Bitte beachten Sie: Wir bemühen uns die Informationen als Service für Sie aktuell zu halten. Im Zweifelsfall gelten ausschließlich die Angaben der Behörden auf deren offiziellen Webseiten. 


      Die Fördermittel sind ausgeschöpft – keine Antragstellung möglich

      Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden.

      Weitere Informationen zum KfW-Programm 442 finden Sie auf der Website der KfW.

      KfW-Förderprogramm 442 "Solarstrom für Elektroautos"

      Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher für Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen, gefördert. 

      Zusammensetzung der Förderung

      Der Zuschuss der KfW setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Stromspeicher sowie aus fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation zusammen.

      • PV-Anlage: 600 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), maximal 6.000 Euro
      • Stromspeicher: 250 Euro pro nutzbarer Kilowatt-Stunde (kWh), maximal 3.000 Euro
      • Ladestation: 600 Euro pauschal, bzw. 1.200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit

       

      Hinweis:  Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Förderung ist weder garantiert, noch erfolgt sie durch die Lechwerke AG. Alle erforderlichen Informationen zum KfW-Programm 442 finden Sie auf der Website der KfW.

      Piktogramm Haken

      Zuschuss nur für fabrikneue Komponenten

      Es wird ein Zuschuss bis max. 10.200 Euro gewährt. Es werden nur fabrikneu angeschaffte Komponenten gefördert.

      Piktogramm Text

      Antragstellung vor Umsetzung

      Die Förderung kann ab 26.09.2023 über die Website der KfW beantragt werden. Es dürfen vorab noch keine Komponenten bestellt, bzw. ein Liefer- und Leistungsvertrag abgeschlossen worden sein.

      Piktogramm Geldbeutel

      Das Fördervolumen ist begrenzt

      Der Fördertopf des Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist auf bis zu 500 Millionen Euro begrenzt.



      Allgemeine Informationen zu Förderungen

      KfW-Förderung

      EEG-Förderung


      Piktogramm Geldbeutel

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