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Ihr persönliches Kundenkonto

Das LEW Kundenkonto bietet Ihnen den bequemsten Weg zu unseren Services, wann und von wo – das bestimmen Sie! Mit wenigen Klicks Zählerstand übermitteln, Abschläge anpassen oder Rechnungen einsehen.

      Abschlag

      Richtig berechnen und anpassen

      Abschlag
      Abschlag

      Als Kunde bezahlen Sie regelmäßig einen festgelegten Betrag an Ihren Energieversorger - am besten über ein SEPA-Lastschriftmandat. Diesen Betrag nennt man Abschlag oder Abschlagszahlung. Hierbei handelt es sich um eine Anzahlung für den Strom- und Gasverbrauch. Einmal pro Jahr prüft LEW, wie viel Geld Sie einbezahlt und wie viel Strom oder Gas Sie tatsächlich verbraucht haben.

      Waren Ihre Zahlungen an LEW zu hoch, wird der überschüssige Betrag als Gutschrift für Sie verbucht. Waren die Abschlagszahlungen für Ihren Verbrauch zu niedrig, müssen Sie den Restbetrag nachzahlen. Ideal ist es daher, den Abschlag möglichst genau an den tatsächlichen Energieverbrauch anzupassen.

      Im Video zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihren Abschlag selbst schnell und einfach anpassen können:

      Abschlag anpassen im LEW Kundenkonto

       

       

      Abschlag anpassen

      So errechnet sich Ihr Abschlag

      Die Höhe der Abschlagszahlung wird aus den aktuellen Preisen Ihres Strom- oder Erdgasvertrags und Ihrem Jahresverbrauch errechnet. Für die Schätzung Ihres Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Wie sich dieser Betrag genau zusammensetzt, können Sie der folgenden Beispielrechnung entnehmen.

      Unser Tipp: Damit Sie zukünftig keinen Fälligkeitstermin verpassen, lassen Sie die Abschläge ganz einfach und bequem durch ein SEPA-Lastschriftmandat von LEW von Ihrem Konto einziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie direkt im LEW Kundenkonto hinterlegen. 

      Wie passe ich meinen Abschlag an?

      Der einfachste Weg ist das LEW Kundenkonto. Passen Sie die Höhe Ihrer Abschläge einfach online an Ihren Energieverbrauch an. 

      Abschlag anpassen

      Ihre häufigsten Fragen zum Abschlag

      • Wie kann ich meinen Abschlag ohne Anmeldung im Kundenkonto anpassen?

        Der einfachste Weg ist das LEW Kundenkonto. Natürlich kümmern wir uns auch gerne telefonisch um Ihren Anpassungswunsch.

      • Wo kann ich meine Abschlagstermine einsehen?

        Sie können Ihre vergangenen und zukünftigen Abschläge im LEW Kundenkonto einsehen. Alternativ können Sie Ihre Zahlungstermine auf Ihrer Jahresabrechnung finden.

        Je nach Abrechnungszyklus muss Ihr Abschlag zum Ende jeden Monats oder zum Ende der geraden Monate (Februar, April, …) beglichen werden. Die Jahresabrechnung für Stromkunden wird in der Regel im Januar/Februar erstellt. Die Erstellung der Gasabrechnung ist vom jeweiligen Netzbetreiber abhängig.

      • Warum werden nur 11 Abschläge berechnet?

        Als LEW-Kunde bezahlen Sie maximal 11 Abschläge pro Jahr. Der fehlende Abschlag wird mit Ihrer Jahresabrechnung verrechnet und auf dieser ausgewiesen. Sollten Sie eine Bezahlung mit zweimonatlichem Rhythmus haben, werden maximal 5 Abschläge pro Jahr berechnet und der 6. Abschlag mit der Jahresabrechnung verrechnet.

      • Ich hatte einen sehr hohen Verbrauch (z.B. Wasserschaden). Was muss ich tun?

        Einmal im Jahr passen wir Ihren Abschlag automatisch auf Ihren tatsächlichen Verbrauch an. Basis hierfür ist Ihr Verbrauch des letzten Jahres. Falls der Abschlag zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurde, können Sie diesen jederzeit im LEW Kundenkonto nach oben oder nach unten korrigieren.

        Bei einem Wasserschaden erhöht sich durch den Einsatz von Trocknungsgeräten Ihr Stromverbrauch. Melden Sie uns diesen Mehrverbrauch (Nachweis der Trocknungsfirma) einfach und unkompliziert per E-Mail. Wir berücksichtigen diese einmalige Belastung bei der Berechnung Ihres Abschlags für das kommende Jahr.

        Unser Tipp: Lesen Sie Ihren Zählerstand regelmäßig ab und melden diesen als Zwischenablesung im LEW Kundenkonto. So haben Sie Ihren Verbrauch im Überblick und können Ihren Abschlag ggf. anpassen. Gründe für eine Abschlagsanpassung können u.a. die Geburt eines Kindes oder der Auszug eines Familienmitglieds sein. Gerne erstellen wir Ihnen eine entgeltliche Zwischenabrechnung. 

        Zur Registrierung
      • Wann muss ich meine Abschläge bezahlen? Kann ich den Abschlag auch zu anderen Terminen zahlen?

        Die Zahlungstermine für Ihre Abschläge werden Ihnen zum Lieferbeginn oder mit der Jahresendabrechnung mitgeteilt. Je nach Abrechnungszyklus muss Ihr Abschlag zum Ende jeden Monats oder zum Ende der geraden Monate (Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember) beglichen werden. Auf Wunsch können Sie auf eine monatliche oder zweimonatliche Abschlagszahlung umstellen. Einen individuellen Wunschtermin zur Bezahlung Ihrer Energiekosten können wir derzeit leider nicht anbieten.

      • Kann ich meinen Abschlag aussetzen, wenn meine Wohnung derzeit nicht genutzt wird?

        Da für die Belieferung von Energie ein Grundpreis für Ihren Zähler anfällt, können Sie Ihren Abschlag nur auf einen Minimalbetrag heruntersetzen. Melden Sie sich hierfür gerne bei unserem Kundenservice

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