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      Ordentliche Hauptversammlung 2023 der Lechwerke AG

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG findet am 25. Mai 2023, ab 10:00 Uhr, im LEW Business Club der WWK ARENA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg, statt.

      Einladung zur Hauptversammlung

      Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

      An dieser Stelle werden eventuelle mitteilungspflichtige Ergänzungsverlangen, Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären und ggf. Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

      Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1

      Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts für die Lechwerke AG, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 

      Geschäftsbericht 2022 der Lechwerke AG inkl. Jahresabschluss über das Geschäftsjahr 2022, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

      Aufstellung des Anteilsbesitzes der Lechwerke AG gemäß §§ 285 Nr. 11 und 313 Absatz 2 Nr. 1 - 4 und Absatz 3 HGB (Stand: 31. Dezember 2021)

      Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.

      Abstimmungsergebnisse 2023 (Hauptversammlung 2023 über das Geschäftsjahr 2022 am 25. Mai 2023)

      Beschlussfassung Abgegebene gültige Stimmen = Anzahl Aktien Anteil des hierdurch vertretenen Grundkapitals in % Ja-Stimmen Ja-Anteil in % Nein-Stimmen Nein-Anteil in % Beschlussvorschlag
      TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns 34.337.185 96,88 % 34.281.910 99,84 % 55.275 0,16 angenommen
      TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
      Geschäftsjahr 2022
      34.287.443 96,74 % 34.287.342 99,99 % 101 0,01 angenommen
      TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
      Geschäftsjahr 2022
      34.337.037 96,88 % 34.154.361 99,47 % 182.676 0,53 angenommen
      TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 34.337.076 96,88 % 34.148.490 99,45 % 188.586 0,55 angenommen
      TOP 6 Änderung von § 14 und § 17 der Satzung der
      Gesellschaft
      34.337.148 96,88 % 34.145.594 99,44 % 191.554 0,56 angenommen

      Dividendenbekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG

      ISIN DE0006458003

      Die ordentliche Hauptversammlung der Lechwerke AG vom 25. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von € 99.290.892,68 wie folgt zu verwenden:

       

      Ausschüttung einer Dividende von € 2,80 je dividendenberechtigter Stückaktie: also in Höhe von insgesamt € 99.244.992,00. Vortrag auf neue Rechnung: in Höhe von € 45.900,68.

       

      Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, am 31. Mai 2023 über die Depotbanken grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

       

      Der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags entfällt bei solchen Aktionären, die bei ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

       

      Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig an das hierfür zuständige Bundeszentralamt für Steuern zu richten. Unter der Website des Bundeszentralamtes für Steuern können sich ausländische Anleger kostenlos über das Verfahren informieren.

       

      Die obigen, allgemeinen Erläuterungen und Angaben sind nicht abschließend, da sie auf eine Vielzahl möglicher Einzelsachverhalte nicht eingehen. Bei Bedarf sollten Aktionäre steuerlichen Rat einholen, der dann die jeweiligen individuellen Gegebenheiten berücksichtigen kann.

       

      Augsburg, im Mai 2023

       

      Lechwerke AG

       

      Der Vorstand