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      Intelligente Messsysteme

      Strom sparen und Kosten senken dank digitaler Stromzähler mit Köpfchen

      Intelligente Messsysteme
      Intelligente Messsysteme

      Die Bundesregierung schuf mit dem 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende den Rahmen für die bundesweite Einführung des digitalen Stromzählers. Bis 2032 müssen alle alten Zähler ausgetauscht werden.

      Digitale Stromzähler sind wichtige Bausteine der Energiewende. Besonders die intelligenten Messsysteme ermöglichen eine bessere Auslastung und Steuerung der Netze bei gleichzeitig mehr Transparenz für die Verbraucher. Wir zeigen Ihnen, welche Vorteile Ihnen intelligente Messsysteme bieten!

      Gut zu wissen!

      Piktogramm Glühbirne
      Gut zu wissen!

      Grundsätzlich wird zwischen einer modernen Messeinrichtung und einem intelligenten Messsystem (auch Smart Meter genannt) unterschieden. Während die moderne Messeinrichtung nur aus einem digitalen Zähler besteht, verfügt das intelligente Messsystem zusätzlich über eine Kommunikationseinheit. 


      Wer erhält ein intelligentes Messsystem?

      Sie erhalten ein intelligentes Messsystem, wenn Sie ...

      • ... mehr als 6.000 kWh Strom pro Jahr verbrauchen*

      • ... eine Erzeugungsanlage wie z.B. eine Photovoltaikanlage mit mehr als 7 kW Leistung betreiben*

      • ... eine steuerbare Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung besitzen*

      • ... weniger als 6.000 kWh Strom verbrauchen, aber dennoch die Vorteile eines intelligenten Messsystems genießen wollen

      *In diesen Fällen spricht man von einem Pflichteinbau.

      Vorteile eines intelligenten Messsystems

      Piktogramm Smiley

      Automatische Übermittlung

      Mit einem intelligenten Messsystem müssen Sie Ihren Zählerstand nicht mehr selbst ablesen und melden. Dieser wird automatisch an Ihren Messstellenbetreiber übertragen. Dadurch können Sie sich entspannt zurücklehnen, eine Aufgabe von Ihrer Liste streichen und die gewonnene Zeit für etwas Angenehmes nutzen.

      Piktogramm Sparschwein

      Sparen durch Transparenz

      Dank der eingebauten Kommunikationseinheit können Sie einen Überblick über Ihren aktuellen Stromverbrauch erhalten. So können Sie Stromfresser identifizieren, Ihren Verbrauch sofort optimieren und damit bares Geld sparen. Böse Überraschungen in Form von Nachzahlungen gehören der Vergangenheit an.

      Piktogramm Schild

      Höchster Datenschutz

      Die Übertragung Ihrer Daten an den Messstellenbetreiber erfüllt höchstes Datenschutz-Niveau. Sie können sich darauf verlassen: Ihre Daten sind jederzeit geschützt. Dafür sorgt eine gesicherte Form der Datenübermittlung, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert ist.

      Wie funktioniert ein intelligentes Messsystem?

      Grafik Smart Meter

      Ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Wie bisher misst der digitale Stromzähler Ihren Verbrauch. Neu ist, dass er auch speichert, zu welcher Zeit wie viel Strom verbraucht wurde.

      Diese Daten werden durch das Smart Meter Gateway automatisiert und sicher an Ihren Messstellenbetreiber übermittelt. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Der Messstellenbetreiber übermittelt Ihre Daten an Ihren Energielieferanten.

      Was kostet ein intelligentes Messsystem?

      Vielleicht war es Ihnen noch nicht bewusst: Schon heute tragen Sie als Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für die Miete Ihres Stromzählers und den Messstellenbetrieb. Dieses Entgelt beläuft sich bei herkömmlichen Stromzählern auf etwa 10 bis 20 Euro pro Jahr und wird bei Ihrer Stromrechnung im Grundpreis berücksichtigt.

      Ein solches jährliches Entgelt fällt auch bei den neuen, digitalen Stromzählern an. Erhalten Sie lediglich eine moderne Messeinrichtung, so belaufen sich auch künftig Ihre jährlichen Kosten auf 20 Euro. Bei intelligenten Messsystemen fallen diese jedoch höher aus. Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber muss sich dabei an die Obergrenzen halten, die vom Gesetzgeber vorgegeben sind. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die jährlichen Preisobergrenzen, die sich je nach Ihrem Jahresverbrauch und Ihrer Einspeiseleistung unterscheiden.

      Hinweis: Ab 01.01.2024 gelten neue, niedrigere Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme. Die Differenz zu den bisherigen Preisen zahlt ab Jahresbeginn der Netzbetreiber. Wir zeigen Ihnen in den folgenden Tabellen sowohl die aktuellen Preise als auch die Preise ab 01.01.2024.

      Preisobergrenzen bei Pflichteinbau bis 31.12.2023

      Für Verbraucher

      Die Angaben sind z.B. für Ihren Haushaltsstrom relevant

      Preisobergrenzen (pro Jahr, brutto)

      Jahresverbrauch (in kWh)
      100 € 6.001 - 10.000
      130 € 10.001 - 20.000
      170 € 20.001 - 50.000
      200 € 50.001 - 100.000
      angemessen

      > 100.000

      Für Erzeuger

      Die Angaben sind z.B. für Besitzer einer Photovoltaikanlage relevant

      Preisobergrenzen (pro Jahr, brutto) installierte Leistung (in kW)
      100 € 7,1 - 15
      130 € 15,1 - 30
      200 € 30,1 - 100
      angemessen > 100
      Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: 04.2020

      Preisobergrenzen bei Pflichteinbau ab 01.01.2024

      Für Verbraucher

      Die Angaben sind z.B. für Ihren Haushaltsstrom relevant

      Preisobergrenzen (pro Jahr, brutto)

      Jahresverbrauch (in kWh)
      20 € 6.001 - 10.000
      50 € 10.001 - 20.000
      90 € 20.001 - 50.000
      120 € 50.001 - 100.000
      angemessen

      > 100.000

      Für Erzeuger

      Die Angaben sind z.B. für Besitzer einer Photovoltaikanlage relevant

      Preisobergrenzen (pro Jahr, brutto) installierte Leistung (in kW)
      20 € 7,1 - 15
      50 € 15,1 - 30
      120 € 30,1 - 100
      angemessen > 100
      Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: 05.2023

      Wenn Sie in Besitz einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie zum Beispiel einer Wärmepumpe sind, gilt für Sie die Preisobergrenze von 50 Euro.

      Freiwilliger Einbau

       

      Wichtig: Sollte Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber bei Ihnen keinen Einbau eines intelligenten Messsystems vorsehen, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit des sogenannten freiwilligen Einbaus. Bei einem freiwilligen Einbau gelten die oben genannten Preisgrenzen möglicherweise nicht. Auf den Seiten der Bundesnetzagentur finden Sie dazu nähere Informationen.


      Häufige Fragen

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