Mit der Verpachtung der kommunalen Flächen an LEW ist ein besonderes Angebot verbunden. Die Kommunen haben ab Mitte 2021 die Option, einen Teil des jeweiligen Solarparks selbst zu kaufen. Dieses LEW-Angebot gilt mehrere Jahre und erlaubt den Kommunen ihre wirtschaftlichen Vorteile genau abzuwägen. Die möglichen Varianten, die sich für die Kommunen ergeben, wird LEW in den nächsten Monaten den Gemeinderäten vorstellen.
Entscheidet sich eine Gemeinde für den Anlagenkauf und die Selbstvermarktung des Sonnenstroms, kann sie ihre Bürgerinnen und Bürger zu Akteuren der Energiewende machen. Auf Basis eines Genossenschaftsmodells, wie es z.B. die LEW Bürgerenergie anbietet, besteht die Möglichkeit, die örtliche Bevölkerung am Solarpark zu beteiligen.
Verbleibt der Solarpark vollständig in Händen von LEW, profitiert die Gemeinde von den Gewerbesteuereinnahmen, die LEW für den Anlagenbetrieb entrichtet.