46 : 54 – was steckt dahinter?
Wussten Sie schon, dass von den Stromkosten eines mittleren deutschen Haushalts mittlerweile rund 46 % an den Staat fließen?
Aufschlag EEG
Der Aufschlag begründet sich aus den Mehraufwendungen nach dem "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG). Die Höhe liegt im Jahr 2011 bundeseinheitlich für Privatkunden bei 3,53 Cent je kWh netto.
Aufschlag KWK-G
Der Aufschlag begründet sich aus den Mehraufwendungen nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-G). Die Höhe liegt im Jahr 2011 bundeseinheitlich bei 0,03 Cent je kWh netto.
Stromsteuer
Der Stromsteuer-Regelsatz beträgt derzeit 2,05 Cent je kWh netto. Die Stromsteuer wird von LEW an das Hauptzollamt überwiesen.
Umsatzsteuer
19 % seit 01.01.2007