Lechwerke AG

Konzessionsabgabe

Soll ein Gebiet mit Strom versorgt und ein Leitungsnetz verlegt werden, schließt ein Energieversorgungsunternehmen mit der entsprechenden Kommune einen Vertrag über die Nutzung der öffentlichen Straßen und Plätze ab (Konzessionsvertrag).
Als Gegenleistung für die Überlassung des Wegerechts erhält die Kommune von dem Versorgungsunternehmen eine Konzessionsabgabe, die durch die Konzessionsabgabenverordnung geregelt wird.


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