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Wer wird gefördert?
Haus- und Wohnungseigentümer, die zur Eigennutzung eine Wärmepumpenheizung zu Heizzwecken einbauen. Die Förderung gilt in den Gebieten, in denen LEW die Strom-Grundversorgung nach § 36 EnWG vornimmt. Bei der Umrüstung der eigengenutzten Heizungsanlage von Öl, Erdgas, Strom oder Festbrennstoffen auf Wärmepumpe kann sich unter bestimmten Voraussetzungen der Förderbetrag erhöhen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über den LEW-Fachhandwerks-Partner. Unsere aktuelle Liste an Fachhandwerks-Partnern finden Sie am Ende dieser Seite.
Förderprämien:
300 € Basis-Förderung für Neubau durch einen
LEW Fachhandwerks-Partner.
Förderung für Umrüstung durch LEW Fachhandwerks-Partner:
• 1-2 Wohneinheiten 500 € Förderbetrag
• 3-5 Wohneinheiten 700 € Förderbetrag
• 6-11 Wohneinheiten 900 € Förderbetrag
• >11 Wohneinheiten 1.100 € Förderbetrag
Voraussetzungen:
• Aktionszeitraum: 01.01.2012 bis 31.12.2012
• Die Basis-Förderung bei Neubau in Höhe von 300 Euro wird ausbezahlt, wenn der
Einbau der Wärmepumpenanlage von einem LEW Fachhandwerks-Partner vorge-
nommen und bestätigt wird (unsere aktuelle Liste an Fachhandwerks-Partnern
finden Sie am Ende dieser Seite).
• Bei der Umrüstung der Heizungsanlage auf Wärmepumpe und dem Einbau der
Wärmepumpenanlage durch einen LEW Fachhandwerks-Partner wird ein erhöhter
Förderbetrag ausbezahlt.
• Die Förderung gilt nur in Verbindung mit einem Abschluss eines Stromlieferungs-
vertrages für Elektro-Wärmepumpen zwischen LEW und dem Eigentümer innerhalb
des Aktionszeitraumes. Besteht das Wärmepumpen-Stromlieferungsverhältnis mit
der LEW über einen Zeitraum von 5 Jahren ununterbrochen fort, kann der Eigen-
tümer den Förderbetrag in voller Höhe behalten.
• Kündigt der Eigentümer oder LEW das Lieferverhältnis vor Ablauf dieses 5-Jahres-
zeitraumes, ohne dass ein neues Wärmepumpen-Stromlieferverhältnis mit LEW
begründet wird, so ist der Eigentümer verpflichtet, den Förderbetrag zeitanteilig
zurückzuzahlen. Der zeitanteilige Rückzahlungsanspruch der LEW wird mit der
endgültigen Beendigung des Wärmepumpen-Stromlieferverhältnisses fällig.
• Die Anzahl der förderbaren Anlagen ist auf max. 150 begrenzt. Die Förderanträge
werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei LEW bearbeitet.
• Einsendeschluss des vollständig ausgefüllten Förderantrags ist der 28.02.2013.
Maßgebend ist das Datum des Poststempels.
Bitte wenden Sie sich an einen LEW-Fachhandwerks-Partner aus unserer Liste.
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