Wieso kann sich der Abschlagsbetrag ändern?
Der Gesetzgeber hat uns verpflichtet, einmal im Jahr den tatsächlichen Energieverbrauch des Kunden zu ermitteln und auf Basis dieser Werte den zukünftigen Abschlag zu errechnen. Nach aktueller Handhabung ist dies zum Jahresende. Bitte beachten Sie: Sowohl der Verbrauch als auch die Preise können sich innerhalb eines Abrechnungsjahres ändern. Auch das müssen wir in der Abschlagsberechnung berücksichtigen.