Lechwerke AG

Investor Relations

Hauptversammlung der Lechwerke AG über das Geschäftsjahr 2009 am 12. Mai 2010

Informationen zur Hauptversammlung

Einladung zur Hauptversammlung

Ergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Eventuelle Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung, die bis zum Ablauf des 11. April 2010, 24:00 Uhr MESZ, eingehen, werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Sofern bis zum Ablauf des 27. April 2010, 24:00 Uhr MESZ, zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern eingehen, werden diese ebenfalls hier veröffentlicht.

Eine eventuelle Stellungnahme der Verwaltung zu Ergänzungsverlangen wird nach dem 13. April 2010, zu Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen nach dem 29. April 2010 ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.

Gesetzlich erforderliche Auslagen zu Tagesordnungspunkt 1

Zu Tagesordnungspunkt 1 - Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Lechwerke AG und den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 - wird kein Beschluss gefasst.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Lechwerke AG festgestellt und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 gebilligt hat. § 175 Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u.a. zur Entgegennahme der dort genannten Vorlagen einzuberufen hat. Gemäß § 176 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes hat der Vorstand der Hauptversammlung die in § 175 Absatz 2 des Aktiengesetzes genannten Vorlagen sowie bei börsennotierten Gesellschaften einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs zugänglich zu machen und zu Beginn der Verhandlung zu erläutern; der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat den Bericht des Aufsichtsrats zu erläutern. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Tagesordnungspunkt 2 gefasst.

Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des § 121 Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 des Aktiengesetzes

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft insgesamt 35.444.640 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben, die 35.444.640 Stimmrechte gewähren.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre haben die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen.

Charts und Reden des Vorstands

Abstimmungsergebnisse

Dividendenbekanntmachung


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