Directors' Dealings
Unter Directors´ Dealings
versteht man Wertpapiergeschäfte des Management von börsennotierten
Aktiengesellschaften mit deren eigenen Aktien.
Gemäß § 15a WpHG sind Personen mit Führungsaufgaben bei börsennotierten
Aktiengesellschaften verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung u.a. von
Aktien oder anderen Wertpapieren des Unternehmens diesem sowie der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Mit Inkrafttreten
des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist der unter diese
Regelung fallende Personenkreis erweitert worden um sonstige Personen, die
regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen
unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Eine Pflicht zur Mitteilung
und zur Veröffentlichung von Erwerben und Veräußerungen von Aktien wird auch
vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen.
Zur Zeit liegen der Lechwerke AG keine veröffentlichungspflichtigen Geschäfte
vor.