Lechwerke AG

Investor Relations

Directors' Dealings

Unter Directors´ Dealings versteht man Wertpapiergeschäfte des Management von börsennotierten Aktiengesellschaften mit deren eigenen Aktien.
Gemäß § 15a WpHG sind Personen mit Führungsaufgaben bei börsennotierten Aktiengesellschaften verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung u.a. von Aktien oder anderen Wertpapieren des Unternehmens diesem sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist der unter diese Regelung fallende Personenkreis erweitert worden um sonstige Personen, die regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben und zu wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen ermächtigt sind. Eine Pflicht zur Mitteilung und zur Veröffentlichung von Erwerben und Veräußerungen von Aktien wird auch vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen.
Zur Zeit liegen der Lechwerke AG keine veröffentlichungspflichtigen Geschäfte vor.


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