Ersatzversorgung
Strom zur Überbrückung
Die Ersatzversorgung für Kunden im LEW-Netzgebiet.
Wenn Sie elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromlieferungsvertrags beziehen, oder wenn Ihr Händler keinen Strom liefert, z. B. durch Insolvenz, dann erhalten Sie Strom durch die Ersatzversorgung. Sobald ein Stromlieferungsvertrag geschlossen ist, spätestens aber nach drei Monaten, endet die Ersatzversorgung. Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Stromlieferungsvertrag geschlossen haben, werden automatisch in die Grundversorgung übernommen.
Die Preise der Ersatzversorgung sind identisch mit denen der Grundversorgung. Die Details entnehmen Sie dem Preisblatt.
Downloads
- Preisblatt Ersatzversorgung
- Grundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Ergänzende Bedingungen für die Grund- und Ersatzversorgung
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